Arbeitnehmerüberlassung und Zeitarbeit

Kapazität für Spitzen, Vertretungen und Projekte – ohne eigene Einstellung, oft innerhalb weniger Tage einsatzbereit.

  • Kurzfristig verfügbar
  • Kein Einstellungsrisiko
  • Übernahme möglich
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Einsatzplanung für überlassene Mitarbeitende500.000+ m² betreute Fläche

Wenn die Lücke schneller geschlossen werden muss, als eine Stelle besetzt wird

Zwischen Ausschreibung und erstem Arbeitstag liegen bei einer Festanstellung schnell drei Monate.

So lange kann kaum ein Betrieb warten, wenn ein Auftrag terminiert ist oder der Schichtplan Lücken hat. Arbeitnehmerüberlassung schließt genau dieses Fenster: Die Mitarbeitenden bleiben bei uns angestellt und arbeiten in Ihrem Betrieb.

Sie zahlen einen vereinbarten Stundensatz. Lohnabrechnung, Sozialabgaben, Lohnfortzahlung und Urlaubsansprüche laufen über uns – Sie haben keine Personalakte, keinen Arbeitsvertrag und keine Kündigungsfristen.

Arbeitnehmerüberlassung ist erlaubnispflichtig. Wer Personal überlässt, braucht eine Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz; fehlt sie, kann das Arbeitsverhältnis kraft Gesetzes mit dem Entleiher zustande kommen – also mit Ihnen. Lassen Sie sich die Erlaubnis deshalb vorlegen, bei jedem Anbieter und auch bei uns. Das ist der erste Punkt, den ein Einkauf prüfen sollte, und der am häufigsten übersprungen wird.

Zwei weitere Regeln bestimmen die Planung: Nach neun Monaten Einsatz besteht grundsätzlich Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt wie bei vergleichbaren Stammbeschäftigten, und die Überlassung an denselben Entleiher ist zeitlich begrenzt; tarifliche Regelungen können davon abweichen. Praktisch heißt das: Überlassung ist das richtige Mittel für Spitzen, Vertretungen und Projekte – nicht für eine dauerhafte Besetzung. Wenn sich abzeichnet, dass die Stelle bleibt, sprechen wir Sie von uns aus auf eine Übernahme an.

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Typische Einsatzanlässe

Für welche Bereiche wir überlassen und womit typischerweise zu rechnen ist, zeigt die Übersicht.

AnlassWie es abläuft
AuftragsspitzeBefristete Verstärkung für den Zeitraum der erhöhten Auslastung
KrankheitsvertretungKurzfristiger Ersatz, damit der Schichtplan nicht kippt
Elternzeit und LangzeitausfallÜberbrückung über mehrere Monate, eingearbeitet und eingeplant
ProjektarbeitZusätzliche Kapazität für eine abgegrenzte Aufgabe mit klarem Ende
SaisonbetriebVerstärkung in der Hauptsaison, Reduzierung danach
Test vor FestanstellungEinsatz mit anschließender Übernahmeoption, wenn beide Seiten zufrieden sind
Neuanlauf oder StandorterweiterungStartbesetzung, bis die eigene Mannschaft steht

Für Einsätze mit besonderen Anforderungen – Führerschein, Staplerschein, Sachkunde, Gesundheitszeugnis – geben Sie die Nachweise bitte im Auftrag an. Wir prüfen sie vor dem Einsatz.

Feste Ansprechpartnerpersönlich statt anonym
Eingespielte Teamskeine wechselnden Gesichter
Flexible Zeitenfrüh, spät oder nachts
Planungssicherheitregelmäßige Qualitätschecks
Transparente Preisekeine versteckten Kosten
Einweisung überlassener Mitarbeitender im Betrieb

Wie die Zusammenarbeit läuft

Arbeitnehmerüberlassung ist in Deutschland erlaubnispflichtig nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Ebenso gelten Regelungen zur Überlassungshöchstdauer und zum Grundsatz gleicher Bezahlung nach einer bestimmten Einsatzdauer. Diese Rahmen besprechen wir im Bedarfsgespräch, damit der Einsatz von Anfang an sauber aufgesetzt ist.

  • Bedarfsgespräch mit Profil, Zeitraum und Einsatzort
  • Auswahl passender Mitarbeitender aus unserem Stamm
  • Vorstellung, bevor der Einsatz beginnt
  • Arbeitsvertrag, Lohn und Abgaben bleiben bei uns
  • Einweisung und Arbeitsschutz nach Ihren Betriebsvorgaben
  • Ansprechperson bei uns für Rückfragen während des Einsatzes
  • Verlängerung oder Übernahme jederzeit besprechbar
  • Abrechnung nach geleisteten Stunden

Was bei uns bleibt, ist der gesamte Verwaltungsteil: Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung, Sozialversicherung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub, Arbeitskleidung und die arbeitsmedizinische Betreuung. Sie erhalten eine Rechnung über die geleisteten Stunden. Die Arbeitssicherheit vor Ort – Unterweisung, Gefährdungsbeurteilung, Schutzausrüstung für den konkreten Arbeitsplatz – liegt beim Einsatzbetrieb; wir stimmen das vor dem ersten Tag mit Ihnen ab.

Vorteile für Ihren Betrieb

Schnell handlungsfähig

Einsätze sind je nach Profil oft innerhalb weniger Tage möglich – nicht in Monaten. Besetzungen innerhalb weniger Tage sind bei den meisten Helfer- und Fachhelfertätigkeiten realistisch.

Kein Einstellungsrisiko

Passt es nicht, endet der Einsatz. Keine Kündigung, keine Probezeitdiskussion. Das Arbeitsverhältnis besteht mit uns; Lohnfortzahlung, Urlaub und Kündigungsschutz liegen nicht bei Ihnen.

Keine Verwaltung

Lohnabrechnung, Sozialabgaben, Lohnfortzahlung und Urlaub laufen über uns. Abrechnung, Sozialversicherung und Arbeitsmedizin laufen bei uns – Sie erhalten eine Rechnung über die geleisteten Stunden.

Kapazität atmet mit

Aufstocken bei Spitzen, reduzieren danach – ohne Personalabbau im eigenen Haus. Auftragsspitzen und Vertretungen lassen sich hoch- und wieder herunterfahren, ohne Personal abbauen zu müssen.

Übernahme möglich

Wenn beide Seiten zufrieden sind, lässt sich die Person übernehmen. Konditionen legen wir vorher fest. Bewährt sich jemand, kann er in Ihre Festanstellung wechseln – die Bedingungen dafür stehen im Vertrag.

Regionale Kenntnis

Wir kennen die Berufsbilder und die Bewerberlage in Nordrhein-Westfalen aus eigener Praxis. Unsere Kräfte kommen aus dem Umkreis; kurze Arbeitswege sind der beste Schutz gegen frühe Abbrüche.

Für welche Tätigkeiten

  • Reinigungskräfte und Objektpersonal
  • Produktions- und Fertigungshelfer
  • Lager- und Kommissionierkräfte
  • Hauswirtschaft und Housekeeping
  • Küchenhilfe und Servicekräfte
  • Technische Helfer und Instandhaltung
  • Kaufmännische Assistenz und Empfang
Bedarfsgespräch zur Arbeitnehmerüberlassung

So läuft die Zusammenarbeit

Vor dem ersten Arbeitstag klären wir Einsatzort, Ansprechpartner, Arbeitszeit und Unterweisung. Das dauert zwanzig Minuten und verhindert den häufigsten Fehlstart: Jemand steht am Tor und niemand weiß, dass er kommt.

  1. BedarfsgesprächAufgabe, Qualifikation, Zeitraum, Einsatzort und Dringlichkeit – meist in einem Telefonat geklärt.
  2. Auswahl und VorstellungSie sehen passende Profile und lernen die Person kennen, bevor der Einsatz startet.
  3. Vertragliche GrundlageÜberlassungsvertrag mit Stundensatz, Einsatzdauer und Übernahmeregelung.
  4. Einsatz und BegleitungEinweisung nach Ihren Betriebsvorgaben, Ansprechperson bei uns für Rückfragen.

Häufige Fragen zu Arbeitnehmerüberlassung

Wie lange dürfen die Kräfte bei uns bleiben?
Das AÜG sieht eine Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten je Leiharbeitnehmer und Entleiher vor. Abweichungen sind über Tarifverträge der Einsatzbranche möglich. Wir planen den Einsatz von Anfang an mit Blick auf diese Grenze, damit es nicht kurz vor Ablauf hektisch wird.
Wer trägt die Verantwortung für Arbeitsschutz und Unterweisung?
Die Fürsorge im Betrieb liegt beim Entleiher, also bei Ihnen – Sie weisen ein, stellen Schutzausrüstung und verantworten die Gefährdungsbeurteilung am Einsatzort. Wir verantworten Arbeitsvertrag, Entgelt, allgemeine Unterweisung und Eignung. Diese Aufteilung halten wir schriftlich fest, damit sie im Ernstfall nachvollziehbar ist.
Wer kommt, wenn jemand krank wird?
Eine benannte Vertretung, die das Objekt bereits kennt. Wir planen Urlaub und Krankheitsausfälle nicht erst, wenn sie eintreten – zu jedem Objekt gehört eine zweite eingearbeitete Kraft. Sie erfahren von uns, wenn jemand anderes kommt, nicht hinterher.
Wer kontrolliert die Arbeit?
Nicht Sie. Der Vorarbeiter geht nach jedem Einsatz die bearbeiteten Bereiche ab, die Objektleitung prüft unabhängig davon in festem Abstand. Bei wiederkehrenden Punkten wird nicht nur nachgearbeitet, sondern die Ursache geklärt – meist ein zu knapp bemessenes Zeitfenster oder ein verändertes Nutzungsverhalten.
Können wir alle Standorte über einen Vertrag laufen lassen?
Ja, mit einheitlichem Leistungsverzeichnis und einer Sammelrechnung. Vor Ort bleibt jeweils eine eigene Objektleitung, weil Ortskenntnis nicht zentral zu haben ist. Sie entscheiden, ob Sie jeden Standort einzeln steuern oder nur noch einen Bericht sehen.
Was ist im Preis enthalten und was nicht?
Enthalten sind alle Positionen des Leistungsverzeichnisses, dazu Reinigungsmittel, Maschinen, Arbeitsmittel und die Betriebshaftpflicht. Nicht enthalten ist, was dort nicht steht – und genau deshalb steht dort auch, was nicht dazugehört. Verbrauchsmaterial wie Seife und Papier übernehmen wir auf Wunsch, dann wird es gesondert ausgewiesen.

Arbeitnehmerüberlassung in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus

Nordrhein-Westfalen ist unser Kerngebiet. Von Monheim am Rhein aus fahren unsere Teams Objekte in Duisburg, Wuppertal, Bonn, Leverkusen, Monheim am Rhein, Düsseldorf, Köln, Essen, Dortmund und Bochum an. Darüber hinaus sind unsere Teams in Aachen, Mönchengladbach, Krefeld, Neuss, Mülheim an der Ruhr und Ratingen im Einsatz.

Zeitarbeit hilft nur, wenn sie schnell greift. Ein Auftrag, der in drei Tagen anläuft, braucht Kräfte, die den Weg zum Einsatzort kennen. Unser Bewerberkreis liegt im Rheinland und im Ruhrgebiet, deshalb sind kurzfristige Besetzungen realistisch.

Kurze Wege heißen kurze Reaktionszeiten. Wenn nach einem Wasserschaden, einem Einbruch oder einem kurzfristigen Termin schnell jemand kommen muss, ist das eine Frage von Stunden und nicht von Tagen. Für den Regelbetrieb gilt dasselbe: Fällt jemand aus, springt jemand aus der Nähe ein.

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Telefonisch unter 02173 264 50 90 oder über das Formular unten.

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