Winterdienst für Gewerbeobjekte

Räumen und Streuen nach Ihrer Räum- und Streupflicht – dokumentiert, mit Bereitschaft ab den frühen Morgenstunden.

  • Jeder Einsatz dokumentiert
  • Bereitschaft ab 7 Uhr erfüllt
  • Auch mehrere Standorte
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Winterdienst von ProExpert auf einer Gewerbefläche500.000+ m² betreute Fläche

Winterdienst ist eine Haftungsfrage

Stürzt jemand auf einer nicht geräumten Fläche, muss der Verkehrssicherungspflichtige nachweisen, dass er seiner Pflicht nachgekommen ist.

Genau deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz: Datum, Uhrzeit, geräumte Flächen und eingesetztes Streugut. Diese Aufzeichnungen sind das, was im Streitfall zählt – ein mündliches "wir waren da" hilft niemandem.

Die Räum- und Streupflicht gilt an Werktagen üblicherweise ab dem frühen Morgen bis in die Abendstunden, an Sonn- und Feiertagen später. Die genauen Zeiten legt Ihre Kommune in der Straßenreinigungssatzung fest – wir richten die Bereitschaft danach aus.

Winterdienst ist zuerst eine Haftungsfrage. Eigentümer sind für die Sicherheit der Gehwege an ihrem Grundstück verantwortlich; die Gemeinden übertragen die Räum- und Streupflicht in ihren Satzungen regelmäßig auf die Anlieger. Wer stürzt, verlangt Schadensersatz – und dann wird gefragt, wann zuletzt geräumt und gestreut wurde. Ohne Dokumentation steht Aussage gegen Aussage, und das geht in der Praxis selten gut aus für den, der nichts vorlegen kann.

Die Pflicht lässt sich auf einen Dienstleister übertragen, aber sie verschwindet damit nicht: Sie bleiben in der Auswahl- und Überwachungspflicht. Deshalb braucht es einen schriftlichen Vertrag mit klarem Leistungsumfang, definierten Einsatzzeiten und einer Dokumentation jedes Einsatzes. Wir halten Datum, Uhrzeit, Fläche und eingesetztes Streumittel fest und stellen die Aufzeichnungen auf Anfrage bereit – das ist die Grundlage, auf der Sie im Ernstfall argumentieren können.

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Was wir übernehmen

Der Aufwand hängt an Fläche, Lage und Anforderung: Ein Gehweg vor einem Wohnhaus ist etwas anderes als ein Kundenparkplatz, der um sieben Uhr befahrbar sein muss.

BereichLeistung
Gehwege und ZuwegungenRäumen auf die vorgeschriebene Breite, Streuen bei Glättegefahr
Eingänge und TreppenBesondere Sorgfalt – hier passieren die meisten Stürze
Parkplätze und HofflächenMaschinell räumen, Schneelagerflächen nach Absprache
Laderampen und ZufahrtenFrühzeitig freigeräumt, damit die Anlieferung nicht steht
BehindertenparkplätzeVorrangig geräumt, Zugänge frei
Notausgänge und FluchtwegeGanzjährig frei zu halten, im Winter besonders zu beachten
StreugutlagerungBereitstellung und Nachfüllen der Streugutbehälter

In vielen Kommunen ist der Einsatz von Streusalz auf Gehwegen eingeschränkt oder untersagt. Welches Mittel bei Ihnen zulässig ist, klären wir vor Saisonbeginn und halten es im Vertrag fest.

Feste Ansprechpartnerpersönlich statt anonym
Eingespielte Teamskeine wechselnden Gesichter
Flexible Zeitenfrüh, spät oder nachts
Planungssicherheitregelmäßige Qualitätschecks
Transparente Preisekeine versteckten Kosten
Streugutausbringung auf einem Parkplatz

Wie wir arbeiten

Welches Streumittel eingesetzt wird, hängt von der Fläche und den örtlichen Vorgaben ab. Viele Kommunen schränken die Verwendung von Streusalz auf Gehwegen ein. Wir stimmen das vor Saisonbeginn mit Ihnen ab.

  • Wetterbeobachtung und eigenständige Einsatzentscheidung
  • Bereitschaft an allen Tagen der Saison
  • Räumen vor Beginn der Verkehrssicherungspflicht
  • Kontrollgänge bei anhaltendem Schneefall
  • Dokumentation jedes Einsatzes mit Zeit und Fläche
  • Streugut nach örtlicher Vorgabe
  • Schneelagerung nach abgestimmtem Plan
  • Abstimmbar mit Hausmeisterservice und Außenanlagenpflege

Die Einsatzzeiten richten sich nach den örtlichen Satzungen; üblich sind werktags etwa ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr, jeweils bis in den Abend, mit Nachstreuen bei anhaltendem Niederschlag. Wir arbeiten mit Wetterdienst und Bereitschaft, damit die Flächen zu diesen Zeiten geräumt sind – die Entscheidung, ob gefahren wird, trifft unsere Disposition und nicht Sie um fünf Uhr morgens.

Vorteile für Eigentümer und Verwaltungen

Haftung abgesichert

Dokumentierte Einsätze sind der Nachweis, dass die Verkehrssicherungspflicht erfüllt wurde. Schriftlich übertragene Räum- und Streupflicht mit dokumentierten Einsatzzeiten – das ist im Streitfall der entscheidende Punkt.

Kein eigenes Personal

Keine Bereitschaftsdienste, keine Nachtzuschläge, keine Streugutlagerung im eigenen Haus. Keine Bereitschaft, keine Nachtarbeit und keine Diskussion über Überstunden im eigenen Haus.

Wir entscheiden, nicht Sie

Die Einsatzentscheidung liegt bei uns. Sie müssen nachts nicht aus dem Fenster schauen. Die Disposition wertet die Wetterlage aus und löst den Einsatz aus – Sie müssen nachts nicht aus dem Fenster sehen.

Pauschal oder nach Einsatz

Beide Abrechnungsformen sind möglich. Welche günstiger ist, hängt vom Winter ab – wir rechnen beides durch. Saisonpauschale für Planbarkeit oder Abrechnung je Einsatz – beides ist möglich, Sie entscheiden nach Risikoneigung.

Mehrere Standorte

Filialnetze und Portfolios werden koordiniert geräumt, mit einheitlicher Dokumentation. Objekte in mehreren Städten laufen über einen Vertrag mit Nachweis je Objekt.

Keine Technik im Haus

Räumfahrzeuge, Streugeräte und Streugut stellen wir. Kein Lager, keine Wartung. Räumgerät, Streugut und Lagerung liegen bei uns – Sie brauchen keinen Platz und keine Beschaffung.

Für welche Objekte

  • Bürogebäude und Verwaltungsstandorte
  • Wohnanlagen und Hausverwaltungen
  • Handelsimmobilien und Filialnetze
  • Produktions- und Logistikstandorte mit Rampen
  • Schulen, Kitas und öffentliche Einrichtungen
  • Praxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen
  • Hotels und Gastronomiebetriebe
Vorbereitung der Winterdienstsaison

So läuft die Zusammenarbeit

Verträge für die Wintersaison schließen wir üblicherweise im Spätsommer und Herbst. Wer erst beim ersten Frost anfragt, findet in der Regel schwer noch Kapazität – die Touren sind dann geplant.

  1. Begehung vor der SaisonWir erfassen Flächen, Zufahrten, Schneelagerplätze und die örtlichen Vorgaben.
  2. Angebot in 24 StundenMit Flächenplan, Einsatzzeiten und Abrechnungsform – pauschal oder nach Einsatz.
  3. SaisonvorbereitungStreugutbehälter werden bestückt, Zufahrten und Ansprechpartner festgelegt.
  4. Laufende SaisonWetterbeobachtung, eigenständige Einsätze, Dokumentation jedes Durchgangs.

Häufige Fragen zu Winterdienst

Wer haftet, wenn jemand auf unserem Grundstück stürzt?
Die Räum- und Streupflicht liegt bei der Gemeinde und wird durch Ortssatzung regelmäßig auf die Grundstückseigentümer übertragen. Sie können sie vertraglich an uns weitergeben – vollständig los sind Sie sie damit nicht: Es bleibt eine Auswahl- und Überwachungspflicht. Deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz mit Uhrzeit. Das ist im Streitfall Ihr Nachweis.
Ab wann rücken Sie aus, und wie früh?
Die Einsatzschwelle und die Zeiten stehen im Vertrag, nicht im Ermessen. Üblich ist Räumen bis zum Beginn des Berufsverkehrs und Nachkontrolle im Tagesverlauf. Wir arbeiten nach Wetterdienst und eigener Beobachtung – Sie müssen nicht nachts aus dem Fenster sehen und uns anrufen.
Was passiert, wenn wir mit etwas nicht zufrieden sind?
Eine Nachricht an die Objektleitung genügt. Sie klärt den Fall mit dem Team und meldet zurück, was geändert wurde – nicht, dass sie es weitergeleitet hat. Wiederholt sich ein Punkt, wird das Leistungsverzeichnis angepasst statt jedes Mal nachgebessert.
Können wir alle Standorte über einen Vertrag laufen lassen?
Ja, mit einheitlichem Leistungsverzeichnis und einer Sammelrechnung. Vor Ort bleibt jeweils eine eigene Objektleitung, weil Ortskenntnis nicht zentral zu haben ist. Sie entscheiden, ob Sie jeden Standort einzeln steuern oder nur noch einen Bericht sehen.
Kommen später noch Kosten dazu?
Nur für das, was Sie vorher beauftragt haben. Der vereinbarte Preis deckt das komplette Leistungsverzeichnis samt Material und Maschinen. Zusatzeinsätze werden vorab abgestimmt und einzeln ausgewiesen. Was im Verzeichnis steht, wird nicht nachberechnet.
Gibt es eine Mindestlaufzeit?
Das hängt vom Umfang ab und steht im Angebot. Bei laufender Betreuung ist eine Laufzeit üblich, weil ein eingespieltes Team eingearbeitet werden muss. Was wir nicht machen: automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird.

Winterdienst in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus

Wir arbeiten von Monheim am Rhein aus und betreuen Objekte im gesamten Rheinland und im Ruhrgebiet, unter anderem in Düsseldorf, Köln, Essen, Dortmund, Bochum, Duisburg, Wuppertal, Bonn, Leverkusen und Monheim am Rhein. Darüber hinaus sind unsere Teams in Ratingen, Erkrath, Mettmann, Velbert, Heiligenhaus und Haan im Einsatz.

Winterdienst ist der Extremfall: Der Einsatz beginnt nachts, und er beginnt nach Wetterlage, nicht nach Plan. Das geht nur mit Teams und Material in der Region. Räum- und Streuzeiten dokumentieren wir je Objekt, weil sie im Streitfall die Grundlage sind.

Die Teams sind ihren Objekten fest zugeordnet. Das ist der Grund, warum in der zweiten Woche niemand mehr fragen muss, wo der Schlüssel hängt, welcher Raum nicht betreten werden darf und wann angeliefert wird. Bei Urlaub oder Krankheit kommt eine eingearbeitete Vertretung, keine unbekannte Aushilfe.

Winterdienst anfragen

Telefonisch unter 02173 264 50 90 oder über das Formular unten.

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