Winterdienst für Gewerbeobjekte
Räumen und Streuen nach Ihrer Räum- und Streupflicht – dokumentiert, mit Bereitschaft ab den frühen Morgenstunden.
- Jeder Einsatz dokumentiert
- Bereitschaft ab 7 Uhr erfüllt
- Auch mehrere Standorte
500.000+ m² betreute FlächeWinterdienst ist eine Haftungsfrage
Stürzt jemand auf einer nicht geräumten Fläche, muss der Verkehrssicherungspflichtige nachweisen, dass er seiner Pflicht nachgekommen ist.
Genau deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz: Datum, Uhrzeit, geräumte Flächen und eingesetztes Streugut. Diese Aufzeichnungen sind das, was im Streitfall zählt – ein mündliches "wir waren da" hilft niemandem.
Die Räum- und Streupflicht gilt an Werktagen üblicherweise ab dem frühen Morgen bis in die Abendstunden, an Sonn- und Feiertagen später. Die genauen Zeiten legt Ihre Kommune in der Straßenreinigungssatzung fest – wir richten die Bereitschaft danach aus.
Winterdienst ist zuerst eine Haftungsfrage. Eigentümer sind für die Sicherheit der Gehwege an ihrem Grundstück verantwortlich; die Gemeinden übertragen die Räum- und Streupflicht in ihren Satzungen regelmäßig auf die Anlieger. Wer stürzt, verlangt Schadensersatz – und dann wird gefragt, wann zuletzt geräumt und gestreut wurde. Ohne Dokumentation steht Aussage gegen Aussage, und das geht in der Praxis selten gut aus für den, der nichts vorlegen kann.
Die Pflicht lässt sich auf einen Dienstleister übertragen, aber sie verschwindet damit nicht: Sie bleiben in der Auswahl- und Überwachungspflicht. Deshalb braucht es einen schriftlichen Vertrag mit klarem Leistungsumfang, definierten Einsatzzeiten und einer Dokumentation jedes Einsatzes. Wir halten Datum, Uhrzeit, Fläche und eingesetztes Streumittel fest und stellen die Aufzeichnungen auf Anfrage bereit – das ist die Grundlage, auf der Sie im Ernstfall argumentieren können.
Was wir übernehmen
Der Aufwand hängt an Fläche, Lage und Anforderung: Ein Gehweg vor einem Wohnhaus ist etwas anderes als ein Kundenparkplatz, der um sieben Uhr befahrbar sein muss.
| Bereich | Leistung |
|---|---|
| Gehwege und Zuwegungen | Räumen auf die vorgeschriebene Breite, Streuen bei Glättegefahr |
| Eingänge und Treppen | Besondere Sorgfalt – hier passieren die meisten Stürze |
| Parkplätze und Hofflächen | Maschinell räumen, Schneelagerflächen nach Absprache |
| Laderampen und Zufahrten | Frühzeitig freigeräumt, damit die Anlieferung nicht steht |
| Behindertenparkplätze | Vorrangig geräumt, Zugänge frei |
| Notausgänge und Fluchtwege | Ganzjährig frei zu halten, im Winter besonders zu beachten |
| Streugutlagerung | Bereitstellung und Nachfüllen der Streugutbehälter |
In vielen Kommunen ist der Einsatz von Streusalz auf Gehwegen eingeschränkt oder untersagt. Welches Mittel bei Ihnen zulässig ist, klären wir vor Saisonbeginn und halten es im Vertrag fest.

Wie wir arbeiten
Welches Streumittel eingesetzt wird, hängt von der Fläche und den örtlichen Vorgaben ab. Viele Kommunen schränken die Verwendung von Streusalz auf Gehwegen ein. Wir stimmen das vor Saisonbeginn mit Ihnen ab.
- Wetterbeobachtung und eigenständige Einsatzentscheidung
- Bereitschaft an allen Tagen der Saison
- Räumen vor Beginn der Verkehrssicherungspflicht
- Kontrollgänge bei anhaltendem Schneefall
- Dokumentation jedes Einsatzes mit Zeit und Fläche
- Streugut nach örtlicher Vorgabe
- Schneelagerung nach abgestimmtem Plan
- Abstimmbar mit Hausmeisterservice und Außenanlagenpflege
Die Einsatzzeiten richten sich nach den örtlichen Satzungen; üblich sind werktags etwa ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr, jeweils bis in den Abend, mit Nachstreuen bei anhaltendem Niederschlag. Wir arbeiten mit Wetterdienst und Bereitschaft, damit die Flächen zu diesen Zeiten geräumt sind – die Entscheidung, ob gefahren wird, trifft unsere Disposition und nicht Sie um fünf Uhr morgens.
Vorteile für Eigentümer und Verwaltungen
Haftung abgesichert
Dokumentierte Einsätze sind der Nachweis, dass die Verkehrssicherungspflicht erfüllt wurde. Schriftlich übertragene Räum- und Streupflicht mit dokumentierten Einsatzzeiten – das ist im Streitfall der entscheidende Punkt.
Kein eigenes Personal
Keine Bereitschaftsdienste, keine Nachtzuschläge, keine Streugutlagerung im eigenen Haus. Keine Bereitschaft, keine Nachtarbeit und keine Diskussion über Überstunden im eigenen Haus.
Wir entscheiden, nicht Sie
Die Einsatzentscheidung liegt bei uns. Sie müssen nachts nicht aus dem Fenster schauen. Die Disposition wertet die Wetterlage aus und löst den Einsatz aus – Sie müssen nachts nicht aus dem Fenster sehen.
Pauschal oder nach Einsatz
Beide Abrechnungsformen sind möglich. Welche günstiger ist, hängt vom Winter ab – wir rechnen beides durch. Saisonpauschale für Planbarkeit oder Abrechnung je Einsatz – beides ist möglich, Sie entscheiden nach Risikoneigung.
Mehrere Standorte
Filialnetze und Portfolios werden koordiniert geräumt, mit einheitlicher Dokumentation. Objekte in mehreren Städten laufen über einen Vertrag mit Nachweis je Objekt.
Keine Technik im Haus
Räumfahrzeuge, Streugeräte und Streugut stellen wir. Kein Lager, keine Wartung. Räumgerät, Streugut und Lagerung liegen bei uns – Sie brauchen keinen Platz und keine Beschaffung.
Für welche Objekte
- Bürogebäude und Verwaltungsstandorte
- Wohnanlagen und Hausverwaltungen
- Handelsimmobilien und Filialnetze
- Produktions- und Logistikstandorte mit Rampen
- Schulen, Kitas und öffentliche Einrichtungen
- Praxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen
- Hotels und Gastronomiebetriebe

So läuft die Zusammenarbeit
Verträge für die Wintersaison schließen wir üblicherweise im Spätsommer und Herbst. Wer erst beim ersten Frost anfragt, findet in der Regel schwer noch Kapazität – die Touren sind dann geplant.
- Begehung vor der SaisonWir erfassen Flächen, Zufahrten, Schneelagerplätze und die örtlichen Vorgaben.
- Angebot in 24 StundenMit Flächenplan, Einsatzzeiten und Abrechnungsform – pauschal oder nach Einsatz.
- SaisonvorbereitungStreugutbehälter werden bestückt, Zufahrten und Ansprechpartner festgelegt.
- Laufende SaisonWetterbeobachtung, eigenständige Einsätze, Dokumentation jedes Durchgangs.
Häufige Fragen zu Winterdienst
Wer haftet, wenn jemand auf unserem Grundstück stürzt?
Ab wann rücken Sie aus, und wie früh?
Was passiert, wenn wir mit etwas nicht zufrieden sind?
Können wir alle Standorte über einen Vertrag laufen lassen?
Kommen später noch Kosten dazu?
Gibt es eine Mindestlaufzeit?
Winterdienst in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus
Wir arbeiten von Monheim am Rhein aus und betreuen Objekte im gesamten Rheinland und im Ruhrgebiet, unter anderem in Düsseldorf, Köln, Essen, Dortmund, Bochum, Duisburg, Wuppertal, Bonn, Leverkusen und Monheim am Rhein. Darüber hinaus sind unsere Teams in Ratingen, Erkrath, Mettmann, Velbert, Heiligenhaus und Haan im Einsatz.
Winterdienst ist der Extremfall: Der Einsatz beginnt nachts, und er beginnt nach Wetterlage, nicht nach Plan. Das geht nur mit Teams und Material in der Region. Räum- und Streuzeiten dokumentieren wir je Objekt, weil sie im Streitfall die Grundlage sind.
Die Teams sind ihren Objekten fest zugeordnet. Das ist der Grund, warum in der zweiten Woche niemand mehr fragen muss, wo der Schlüssel hängt, welcher Raum nicht betreten werden darf und wann angeliefert wird. Bei Urlaub oder Krankheit kommt eine eingearbeitete Vertretung, keine unbekannte Aushilfe.
Winterdienst anfragen
Telefonisch unter 02173 264 50 90 oder über das Formular unten.